Verordnung über die Registrierung in Rinder-Herdbüchern bei Elevéo (PPA01-Annexe01) |
Das vorliegende Dokument legt die Regeln für die Registrierung von Rindern in Herdbüchern im Rahmen der Tätigkeiten der Elevéo asbl mit Sitz in 5590 Ciney - Champs Elysées 4, hiernach Elevéo genannt, fest.
Jeder Züchter, der Rinder in der Wallonie besitzt, kann an den Registrierungstätigkeiten der Abstammungen in den Datenbanken von Elevéo teilhaben. Um jedoch die offizielle Qualifizierung der Herkunft von in seine Herde geborenen oder importierten Tieren erhalten zu können, muss ein Züchter seine Rinderbeiträge entrichtet haben (siehe Artikel XIII der Satzung von Elevéo).
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